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Geschrieben von nuitbleu
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Durch kryptographisch abgesicherte Protokolle und dezentrale Datenhaltung ermöglichen Kryptowährungen einen digitalen Zahlungsverkehr ohne Zentralinstanzen wie etwa Banken. Dabei repräsentiert der Besitz eines kryptologischen Schlüssels das Eigentum von ebenfalls kryptologisch signiertem Guthaben in einer gemeinschaftlichen Blockchain. In der Regel wird eine vorher festgelegte Anzahl an Währungseinheiten durch das gesamte System gemeinschaftlich erzeugt, wobei die Rate vorher festgelegt und veröffentlicht bzw. durch den kryptographischen Modus der Erzeugung limitiert ist.

Damit besteht ein wesentlicher Unterschied der meisten Kryptowährungen zum alltäglich geläufigen Geld darin, dass eine einzelne Partei nicht alleine in der Lage ist die Produktion von Währungseinheiten zu beschleunigen, zu beeinträchtigen oder in irgendeiner Weise wesentlich zu missbrauchen. Kryptowährungen benötigen keine Notenbanken und unterstehen insofern keiner Behörde oder sonstiger Organisation. Durch ihren dezentralen Aufbau besitzen Kryptowährungen damit im Gegensatz zum Zentralbankgeld in der Regel keinen Single Point of Failure, der die Währung gefährden oder auch nur manipulieren könnte. Dies ist allerdings dahingehend zu relativieren, dass einige Kryptowährungen durchaus von inhabergeführten, privatwirtschaftlichen Unternehmen quasi-zentral produziert werden, wie z. B. der Ripple, bei dem die gewinnorientierte Gesellschaft Ripple Labs 80 Prozent der Neuemissionen hält und nach eigenen Regeln verteilt.[5]

Insgesamt haben Kryptowährungen, so wie das heute vorherrschende Zentralbankgeld, welches ebenfalls Fiatgeld ist, außer dem Gebrauchswert keinen besonderen eigenen oder inneren (intrinsischen) Wert. Dieser entsteht nur durch die Akzeptanz zwischen Handelspartnern (Zahlern, Beziehern), welche sich aus den Nutzungsmöglichkeiten und den daraus resultierenden Vorteilen ergibt.

In Deutschland wurden bisher nur Bitcoin 2013 als „Rechnungseinheiten“ (engl. “unit of account”) und eine Art „privates Geld“, welches in „multilateralen Verrechnungskreisen“ eingesetzt werden kann, rechtlich und steuerlich von der Bundesregierung anerkannt.[6][7][8] Damit ordnet die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bitcoin als mit Devisen vergleichbare Werteinheiten ein. Das relativ neue anerkannte Kryptogeld ist damit aber weder gesetzliches Zahlungsmittel noch E-Geld, Devisen oder Sorten.[3]